Die Frage, wie eine Kündigung rechtssicher und fristgerecht zuzustellen ist, stellen sich nicht nur Jurastudenten, die darüber Klausuren zu schreiben haben, sondern im Alltag auch Vermieter und Arbeitgeber. Persönlich abliefern und den Erhalt quittieren lassen, ist die sicherste Variante, leider aber praktisch nicht immer umsetzbar. Wofür aber gibt es die Post? Der Zusteller gibt den Brief beim Empfänger ab, lässt sich den Erhalt quittieren und lässt diese Urkunde (beim Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) dem Absender zukommen. Klingt gut, ist allerdings problembehafteter, als man denkt. Was nämlich passiert, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist? Dann wird eine Nachricht hinterlassen und das Schreiben beim zuständigen Postamt bzw. der Agentur hinterlegt, bis es abgeholt und die Abholung quittiert wird. Doch was passiert, wenn der Abholschein im Briefkasten bleibt oder schlicht ignoriert wird (man weiß oftmals bereits, was einen erwartet…) und die Sendung die Lagerfrist über vergeblich auf den Adressaten wartet, um dann zurück an den Absender gesandt zu werden?
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