Lexikon: Lohndumping/Lohnwucher
Das Thema Mindestlohn ist bei der neuen Bundesregierung vom Tisch – nicht aber Lohndumping, das laut Koalitionsvertrag verboten werden soll. Die gesetzlichen Vorgaben werden konkretere Angaben als bisher machen müssen zu der Frage, wann eine Vergütung zu niedrig ist, also sittenwidrig. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die geltenden Gesetze geben dafür auch jetzt schon Anhaltspunkte. Einige davon finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch im Allgemeinen Teil sowie im Recht der Schuldverhältnisse.
Praxistipp: Überstundenabrechnung
Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung wissen, wo sie suchen müssen. Und so kommt es vor allem bei Abrechnungen von Überstundenvergütungen immer wieder zu für den Arbeitgeber unliebsamen Fundstücken. Ein immer wieder gerügter, fataler Fehler ist die Zusammenfassung von geleisteten Überstunden eines Beschäftigten für mehrere Monate. Addiert man diese, rechnet sie als einmaliges Arbeitsentgelt ab und führt daraus die Beiträge ab, sind Probleme vorprogrammiert.
Betriebliche Steueränderungen zum 1.1.2010
Während 2009 vor allem die Erbschaftsteuerreform, die Einführung der Abgeltungsteuer sowie das Jahressteuergesetz 2009 Thema waren, stehen zum Jahreswechsel 2010 zwar eher punktuelle als umfassende Neuregelungen an. Dennoch ist ein Überblick sinnvoll, denn die Änderungen wirken sich in mehreren Bereichen des betrieblichen Steuerrechts aus. Grundlagen sind vor allem die folgenden Gesetze:
Neues bei der Unfallversicherung
Nicht nur das neue Logo und der einheitliche öffentliche Auftritt der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fallen zu Jahresbeginn auf. Auch die beitragsrechtliche Behandlung von Wertguthaben in der Unfallversicherung wurde zum 1. Januar 2010 vereinheitlicht und damit vereinfacht. Ebenfalls neu ist, dass nun die Betriebsprüfer der gesetzlichen Rentenversicherung auch die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten zur Unfallversicherung unter die Lupe nehmen. Grundlage des Prüfungsauftrages ist eine Entscheidung des Gesetzgebers im zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz, das jedoch erst die Jahrgänge ab 2008 betrifft. Die Vorjahre werden weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.
LEXIKON: Kurzfristige Beschäftigung
Eine sozialversicherungsfreie, jedoch pauschal lohnsteuerpflichtige kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn
- die Beschäftigung für eine begrenzte Zeitdauer ausgeübt wird. Diese darf im Laufe eines Kalenderjahres zwei Monate oder – auch kalenderüberschreitend – insgesamt 50 Tage nicht überschreiten.
- sie Art und Wesen begrenzt ist oder im voraus vertraglich begrenzt wird. Ausgeschlossen ist demnach eine berufsmäßige Ausübung einer Tätigkeit.
- das Beschäftigungsentgelt 400 Euro monatlich nicht übersteigt.
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