BKrFQG: Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge, die im Güterkraft- oder Personenverkehr eingesetzt werden (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) ist eigentlich nicht neu. Bereits im August 2006 wurde die EU – Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland umgesetzt – und ist doch in der Praxis noch immer umstritten.
Firmenwagen: Wahlrecht bei Privatnutzung
Firmenwagenfahrer müssen sich zur Ermittlung des Privatanteils ihrer Fahrten entscheiden: Einprozentregelung oder Fahrtenbuch. Dass diese Festlegung keine endgültige ist, sondern bis zum Tag der Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides überdacht und revidiert werden kann, ist einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu entnehmen (Az.: 5 K 2268/06).
OFD-Schreiben zur doppelten Haushaltsführung
Die Oberfinanzdirektion Münster hat auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur doppelten Haushaltsführung reagiert und in einem Schreiben vom 16. September 2009 den Finanzämtern für nicht bestandskräftige Fälle folgende Anweisungen erteilt:
Uneinbringliche Forderungen
Die Frage wird unterschiedlich beantwortet, je nachdem, ob man einen Unternehmer oder das Finanzamt um eine Stellungnahme bittet: Ab wann gilt eine Forderung als uneinbringlich? Klar ist nur, dass auf die Zahlungsfrist abgestellt wird. Um welchen Faktor diese überschritten werden darf und was an Maßnahmen erfolgt sein muss, um die Forderung steuerwirksam ausbuchen zu dürfen, ist bislang nicht wirklich beantwortet. Das Finanzgericht Brandenburg bemühte sich um eine Definition und forderte das Überschreiten des Zahlungszieles um das Zwei- bis Dreifache, mindestens aber um sechs Monate. Ein gerichtliches Mahnverfahren hielten die Richter offenbar nicht für erforderlich (FG Brandenburg, Az.: 1 K 2448/02).
Verweigerungsrecht
Betriebsprüfer würden gern alles sehen – dürfen es aber nicht. Lediglich die Unterlagen, die der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, müssen im Rahmen einer Prüfung zugänglich gemacht werden. Auf die Einsicht in zusätzliche Aufzeichnungen besteht kein Anspruch.
Im vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Fall ging es um eine Freiberuflersozietät, die eine Einnahmen-Überschussrechnung für steuerliche Zwecke, für interne jedoch eine Bilanz erstellt hatte. Auf diese wollte der Prüfer zugreifen, was ihm jedoch verweigert wurde. Zu recht, wie die Richter betonten (BFH, Az.: VIII R 80/06).
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