Die Hauptargumente für die britische Limited (LTD) sind rasch aufgezählt: Sie kann in kurzer Zeit mit nur einem Euro Kapital gegründet werden und bietet finanzschwachen Selbstständigen einen zumindest theoretischen Schutz vor persönlicher Haftung im Insolvenzfall. Doch die Zahl der Kritiker wird immer mehr und es mangelt der LTD im Unternehmeralltag noch immer an Anerkennung. Wer das Startkapital der GmbH (derzeit müssen mindestens 50 Prozent des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro einbezahlt werden) nicht aufbringen könne oder wolle und zudem die Haftung für sein unternehmerisches Handeln ablehne, so die weit verbreitete Ansicht, sei nur schwer als seriöser Geschäftspartner vermittelbar.
Viele Probleme warten
Die Haftungsbeschränkungen der Limited, so die Erfahrungen der Unternehmer, würden in der Praxis ohnehin meist mittels persönlicher Bürgschaften aufgehoben, zudem verursache eine ausländische Firmierung mehr Aufwand und Kosten als von den meisten Gründern erwartet. Daneben sorgen bei vielen Selbstständigen Rechts- und Sprachprobleme sowie die Abhängigkeit von Agenturen und Beratern für Unsicherheit. Die oft als reizvoll gepriesene Alternative zur GmbH unterliegt ausschließlich britischem Recht, fachkundiger Rat oder auch juristische Streitigkeiten können also sehr teuer werden.
Hoher Aufwand und Unsicherheit
Derzeit wird die Limited reformiert. Inzwischen kann sie online von nur noch einer Person – die dann allerdings eine natürliche Person sein muss und keine Agentur mehr sein darf – gegründet werden. Auch das Vertragswerk wird einfacher und kürzer gestaltet, die Haftung des Directors jedoch deutlich verschärft. Deutschen Unternehmen wird auch künftig der Weg zum Gewerbeamt und der und der zum Notar für den Eintrag ins Handelsregister nicht erspart. Und auch der deutsche Steuerberater bleibt involviert, denn Buchführungs- und Bilanzierungspflichten bleiben bestehen – die Besteuerung nämlich erfolgt bei überwiegend in Deutschland tätigen Limiteds durch den hiesigen Fiskus. In englischer Sprache formulierte Jahresberichte und Jahresabschlüsse müssen allerdings auch weiterhin beim Companies House eingereicht werden. In der Summe also Zeit- und Finanzaufwendungen, die vermeidbar wären, gäbe es ein deutsches Pendant zur „Ein-Euro-Firma“.
Stammkapital wird angespart
Diese Alternative soll nun mit der Unternehmensgesellschaft (UG) geschaffen werden. Auch sie bietet Haftungsschutz ab einem Euro Startkapital, fordert allerdings über eine Ansparung von voraussichtlich jährlich 20 Prozent des Gewinns den allmählichen Aufbau des Stammkapitals bis zur neu festgeschriebenen Mindesthöhe von 10.000 Euro. Wenn dieses erreicht ist, kann die UG zur GmbH umfirmieren. Die Vorteile der neuen Gesellschaftsform liegen auf der Hand: Das Stammkapital muss nicht bereits bei Gründung aufgebracht werden, der Gründungsaufwand hält sich in Grenzen. Die Rechts- und Steuerlage der rein inländischen Gesellschaft ist eindeutig und auch die immer wieder als Grund für die Gründung einer Limited vorgebrachte Haftungsbeschränkung ist gegeben. Zudem dürfte die deutsche Rechtsform bei Behörden und Geschäftspartnern rasch akzeptiert sein.
Tipp: Reform abwarten
Die Reform der GmbH wie auch die Überarbeitung der Limited sollen bis Mitte 2008 abgeschlossen sein. Neugründer oder an einer Umfirmierung Interessierte sollten sich gedulden, bis das gesetzliche Rahmenwerk der UG steht und mit dem der Limited vergleichbar ist. Die Unternehmensgesellschaft könnte dann endlich die Alternative zur GmbH sein, die Gründer heute in der Limited suchen.
Zum Weitersurfen: Informationen zu Neuerungen und Änderungen der britischen Gesellschaft sowie ein Leitfaden zu den Rechten und – erweiterten – Pflichten des Directors finden sich im Internet unter www.companieshouse.gov.uk.