Die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 2 UStG steigen ab 2009 von 6.136 Euro auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 Euro auf 1.000 Euro. Gleichzeitig wird auch die Grenze der Steuerschuld des Vorjahres, bei deren Unterschreiten eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beantragt werden kann, auf 1.000 EUR angehoben.
Praxistipp:
Geben Sie ab 2009 die Voranmeldungen quartalsweise ab, muss bei der Dauerfristverlängerung – auf die nach § 46 UStDV ein Rechtsanspruch besteht – keine Vorauszahlung geleistet werden. Das entspricht einer zinslosen Stundung. Die Abgabe pro Quartal ist zulässig und möglich, wenn die Zahllast 2008 zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro gelegen hat oder sich ein Überschuss zu Ihren Gunsten ergeben hat. Allerdings darf keine Unternehmensneugründung vorliegen. Der Antrag, sofern er erstmalig erfolgt, ist bis zum 10.4.2009 online über ELSTER zu stellen. Da eine einmal genehmigte Fristverlängerung auch für die Folgezeit ihre Gültigkeit behält, muss der Antrag nicht erneuert werden.