Teure Beihilfe zum Steuerbetrug
Banker, die ihren Kunden dabei helfen, Gelder anonym ins Ausland zu transferieren, können wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht nur strafrechtlich belangt werden. Das Finanzgericht Düsseldorf verurteilte einen allzu verständnisvollen Bankangestellten jetzt sogar zur Zahlung der Steuerschuld seiner Kunden (FG Düsseldorf, Az.: 8 V 2459/08).
Wer hilft, haftet auch
Die Steuerfahnder waren den schlecht verschleierten Transfers auf die Spur gekommen und machten sich unverzüglich auf die Suche nach den dazugehörigen Kunden. 94 Prozent davon konnten namentlich festgestellt werden – und alle von ihnen hatten die Zinsertragssteuern mithilfe eines Bankers hinterzogen. Angesichts der hohen Quote unterstellten die Ermittler, dass auch der Rest der Kunden keine Steuern bezahlt hat. Für die rasch den Steuerrechner bemühenden Finanzbeamten ein klarer Fall von Beihilfe, den sie auf nachvollziebare Weise regulieren wollten: Sie forderten die geschätzten Erträge aus den Anlagesummen vom Banker.
Die Richter schlossen sich dem Vorgehen der Finanzbehörden an und erklärten, dass wer bei der Hinterziehung von Steuern Hilfeleistung erteile, für den entstandenen Schaden hafte. Die Annahme, dass auch die unerkannt Gebliebenen ihre Zinsen nicht versteuert hätten, sei keine bloße Vermutung, sondern angesichts des Ermittlungsstandes praktisch erwiese Annahme. Das Urteil: Der Banker muss zahlen.

