Absetzbarkeit verbessert

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird ab 2010 auch die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeweitet. Künftig werden alle Aufwendungen anerkannt, die im Wesentlichen dem Leistungsstand der gesetzlichen Versicherungen entsprechen. Neu ist, dass auch die Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert werden, absetzbar sind.