Eigentlich war ab 2011 geplant, dass Unternehmen nach § 52 Abs. 15a EStG für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre ihre Bilanzen sowie elektronische Gewinn- und Verlustrechnungen zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln müssen. Nun wurde klar, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vorhanden sind, um die E-Bilanz ohne umfangreiche und damit aufwendige Ausnahmeregelungen einzuführen. Daher wird die Abgabepflicht um ein Jahr verschoben.
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