Recht kurzweilig

Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschaftsjuristin

Der 450 Euro-Job kommt

Geht es nach der Regierungskoalition, hat der 400 Euro-Job bald ausgedient beziehungsweise muss seinen Namen ändern. Minijobber sollen nämlich künftig 450 Euro verdienen dürfen. Die nächste Grenze, die des Midijobbers steigt ebenfalls um 50 Euro an auf 850 Euro. Der Unterschied zwischen beiden liegt in der Sozialversicherungspflicht: Minijobber sind von Beiträgen befreit (diese übernimmt pauschal der Arbeitgeber), Midijobber bezahlen eigene, jedoch reduzierte Beiträge. Hintergrund der Anhebung der Verdienstgrenzen ist der Inflationsausgleich, zudem soll eine Verbesserung in der Altersvorsorge geboten werden. So könnten Minijobber unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Finanzieren wird das der Arbeitgeber über einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag, der von 15 Prozent auf 19,6 Prozent steigen soll. Eine Verpflichtung dazu, den höheren Satz zu wählen, soll es jedoch nicht geben. Ein Datum des Inkrafttretens der neuen Regelung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

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