Recht kurzweilig

Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschaftsjuristin

Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag

Das Gesetz sieht eigentlich erst spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers vor, ein ärztliches Attest beibringen zu müssen. Doch der Arbeitgeber, so entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 Sa 597/11), ist berechtigt, bereits am ersten Tag den berühmten “gelben Zettel” zu fordern – ohne eine Begründung dafür liefern zu müssen.

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