Recht kurzweilig

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Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sorgt sich nicht nur um Arbeitnehmer, sondern auch um Selbstständige. Auch sie sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen. Wer keine Altersvorsorge nachweisen kann, soll ab 2014 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden. Der monatliche Mindestbeitrag soll zwischen 250 und 300 Euro liegen, dazu kommen 100 Euro als Absicherung einer Erwerbsminderung oder -unfähigkeit. Existenzgründer und Selbstständige, die weniger als 400 Euro monatlich verdienen, sollen ebenso von der Versicherungspflicht ausgenommen werden, wie Unternehmer, die bereits in Versorgungswerke einbezahlen. Für 30- bis 50-Jährige sollen Übergangsfristen gelten.

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