Recht kurzweilig

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Einseitige Vereinbarungen sind unwirksam

Wird im Arbeitsvertrag der Arbeitgeber ermächtigt, einseitig den für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag durch einen anderen zu ersetzen, ist diese Vereinbarung unwirksam. Sie stellt eine unzulässige Beeinträchtigung des Arbeitnehmers dar. Das entschied im Januar 2013 das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az.: 6 Sa 737/12).

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